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   OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.1993 - 22 E 403/93   

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https://dejure.org/1993,11453
OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.1993 - 22 E 403/93 (https://dejure.org/1993,11453)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10.08.1993 - 22 E 403/93 (https://dejure.org/1993,11453)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10. August 1993 - 22 E 403/93 (https://dejure.org/1993,11453)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Prüfungstermine - Fristenverkürzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Prüfungstermin; Fehler der Prüfungsbehörde; Pflicht zum Erscheinen bei Prüfungstermin; Rechtmäßige Durchführung der Prüfung; Rücktrittsmöglichkeit; Bekanntage des Prüfungstermins; Festgesetzter Prüfungstermin; Wochenfrist; Ladung zum Prüfungstermin

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.1987 - 22 B 3064/87

    Prüfung; Prüfungsbehörde; Täuschungsversuch; Prüfungsverfahren; Chancengleichheit

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.1993 - 22 E 403/93
    Eine Pflicht, zu einem Prüfungstermin zu erscheinen, entfällt in den Fällen, in denen die noch anstehende Prüfung infolge eines den Prüfling in seinen Rechten verletzenden Fehlers der Prüfungsbehörde nicht mehr rechtmäßig durchgeführt werden könnte (vgl. OVG NW, Beschluß vom 27.11.1987 - 22 B 3064/87 -, DÖV 1988, 743).

    Eine Pflicht, zu einem Prüfungstermin zu erscheinen, entfällt jedoch in den Fällen, in denen die noch ausstehende Prüfung infolge eines den Prüfling in seinen Rechten verletzenden Fehlers der Prüfungsbehörde nicht mehr rechtmäßig durchgeführt werden könnte; einer solchen Prüfung braucht sich der Kandidat nicht zu unterziehen (vgl. dazu OVG NW, Beschluß vom 27.11.1987 - 22 B 3064/87 -, DÖV 1988, S. 743).

  • VG Aachen, 23.05.2014 - 1 K 2429/12

    Kenntnis; Klausur; Ladung; Meldung; Nichtbestehen; Nichterscheinen; Prüfung;

    Es unterliegt grundsätzlich keinen Bedenken, wenn an das unentschuldigte Fernbleiben von einer Prüfung die Sanktion des Nichtbestehens der Prüfungsleistungen geknüpft wird, vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29. November 1988 - 9 S 748/88 -, juris, Rn. 21 m. w. N.; OVG NRW, Beschluss vom 10. August 1993 - 22 E 403/93 -, juris Rn. 3; VG Cottbus, Urteil vom 27. April 2012 - 1 K 314/10 -, NVwZ-RR 2012, 689; juris Rn. 21.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 10. August 1993 - 22 E 403/93 -, a. a. O.

  • VG Cottbus, 27.07.2016 - 1 K 937/14

    Hochschulrecht: Gewährung eines weiteren Wiederholungsversuches im

    Erfolgt die Zulassung zu einer Prüfung - wie vorliegend - noch mehr als eine Woche vor dem Ende dieser Meldefrist, besteht insoweit auch ausreichend Bedenkzeit (vgl. dazu OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. August 1993 - 22 E 403/93 -, juris Rn. 6).
  • VG Düsseldorf, 13.07.2011 - 15 K 5676/09

    Anspruch auf vollständigen bzw. teilweisen Erlass schriftlicher und mündlicher

    vgl. zur Pflicht, zu einem Prüfungstermin zu erscheinen: OVG NRW, Beschluss vom 10. August 1993 - 22 E 403/93 -, juris.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.10.1997 - 2 A 13324/96

    Prüfungskandidat; Prüfungstermin; Ladung; Nichterscheinen zum Prüfungstermin

    Letztere ergibt sich aus dem Prüfungsrechtsverhältnis (vgl. dazu OVG NRW, Beschlüsse vom 27. November 1987 - 22 B 3064/87 -, DÖV 1988, 743 f. und vom 10. August 1993 - 22 E 403/93 -, SPE n.F. 4, Prüfungstermine 592, Nr. 4), welches durch die beiden Schreiben des Prüfungsamtes vom 28. September und 02. Oktober 1995 begründet worden ist, durch die der Kläger zur Anfertigung der Pflicht- und Schwerpunktklausuren im Rahmen des schriftlichen Teils der Staatsprüfung zugelassen und gleichzeitig zu den jeweiligen Bearbeitungsterminen geladen worden ist.
  • VG Cottbus, 27.04.2012 - 1 K 314/10

    Hochschulrecht

    Jedoch ist die Gleichstellung einer Nichtleistung mit einer nicht bestandenen Prüfung mit Art. 12 Abs. 1 GG nur vereinbar, wenn für den Studierenden zum Zeitpunkt der Prüfung eine Pflicht zur Teilnahme an dieser Prüfung bestand, deren Nichterfüllung der Entschuldigung bedarf (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Oktober 2009 - OVG 10 S 23.09 -, juris Rn. 7, 9; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. August 1993 - 22 E 403/93 -, juris Rn. 3; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. November 1987 - 22 B 3064/87 -, DÖV 1988, 743; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29. November 1988 - 9 S 748/88 -, juris Rn. 21).
  • VG Cottbus, 27.06.2014 - 1 K 1131/13
    Jedoch ist die Gleichstellung einer Nichtleistung mit einer nicht bestandenen Prüfung mit Art. 12 Abs. 1 GG nur vereinbar, wenn für den Studierenden zum Zeitpunkt der Prüfung eine Pflicht zur Teilnahme an dieser Prüfung bestand, deren Nichterfüllung der Entschuldigung bedarf (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Oktober 2009 - OVG 10 S 23.09 -, juris Rn. 7, 9; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. August 1993 - 22 E 403/93 -, juris Rn. 3; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. November 1987 - 22 B 3064/87 -, DÖV 1988, 743; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29. November 1988 - 9 S 748/88 -, juris Rn. 21).
  • VG Cottbus, 27.04.2012 - 1 K 253/10

    Prüfungsrecht einschließlich der zweiten Staatsprüfungen und der Anerkennung

    Jedoch ist die Gleichstellung einer Nichtleistung mit einer nicht bestandenen Prüfung mit Art. 12 Abs. 1 GG nur vereinbar, wenn für den Studierenden zum Zeitpunkt der Prüfung eine Pflicht zur Teilnahme an dieser Prüfung bestand, deren Nichterfüllung der Entschuldigung bedarf (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Oktober 2009 - OVG 10 S 23.09 -, juris Rn. 7, 9; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. August 1993 - 22 E 403/93 -, juris Rn. 3; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. November 1987 - 22 B 3064/87 -, DÖV 1988, 743; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29. November 1988 - 9 S 748/88 -, juris Rn. 21).
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